Wovon der Preis abhängt
| Faktor | Was er bedeutet |
|---|---|
| Material | Kunststoff ist in der Regel am günstigsten, Holz und Aluminium liegen darüber, Holz-Alu-Fenster im oberen Bereich. |
| Größe & Form | Große, bodentiefe oder Sonderformen wie Rund- und Schrägfenster kosten mehr als Standardformate. |
| Öffnungsart | Festverglasungen sind günstiger als Dreh-Kipp-Flügel, Schiebeelemente sind am aufwendigsten. |
| Verglasung | Dreifachverglasung ist heute Standard; Schallschutz- und Sicherheitsglas kosten Aufpreis. |
| Farbe & Oberfläche | Weiß ist am günstigsten; Dekorfolien und Sonderfarben erhöhen den Preis. |
| Ausstattung | Sicherheitsbeschläge, abschließbare Griffe, Sprossen, Rollläden oder Insektenschutz. |
| Einbausituation | Altbau mit unebenem Mauerwerk, obere Etagen, Gerüst oder aufwendige Innen- und Außenanschlüsse. |
Deshalb nennen wir verbindliche Preise erst nach dem Aufmaß. In unserem Angebot sehen Sie jede Position einzeln – auch Montage und Fensterbänke. Ausbau und Entsorgung der alten Fenster sind inklusive, und kommt ein Auftrag zustande, sind Beratung und Aufmaß kostenlos.
Wo sich Sparen lohnt – und wo nicht
- Sparen können Sie bei Optik und Komfort: Weiß statt Dekor, Festverglasung dort, wo kein Flügel nötig ist, Standardgrößen statt Sonderformen.
- Nicht sparen sollten Sie an Verglasung, Beschlägen und Montage. Sie entscheiden über Dämmung, Sicherheit und Lebensdauer – und lassen sich später kaum nachbessern.
- Arbeiten bündeln: Wer Fenster, Rollläden und Fensterbänke zusammen erneuert, spart Anfahrten und doppelte Anschlussarbeiten.
Förderung für neue Fenster
Der Staat unterstützt den Fenstertausch, wenn die neuen Fenster deutlich besser dämmen als gesetzlich vorgeschrieben. Auf Bundesebene gibt es zwei Wege, die sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren lassen: den BAFA-Zuschuss oder den Steuerbonus. In Hamburg kommt ein eigenes Programm der IFB hinzu. (Stand: Oktober 2026)
1. Zuschuss über das BAFA (BEG Einzelmaßnahmen)
- Zuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten – höchstens 30.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit.
- Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt es 5 % zusätzlich. Seit Juli 2026 gilt dieser Bonus allerdings erst ab einem Investitionsvolumen von 30.000 €; die Kostengrenze steigt dann auf 60.000 €.
- Die neuen Fenster müssen einen Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K) erreichen – das schaffen Fenster mit Dreifachverglasung.
- Ein Energieeffizienz-Experte muss die Maßnahme begleiten und bestätigen.
- Wichtig ist die Reihenfolge: Erst schließen Sie mit uns einen Vertrag, der an die Förderzusage geknüpft ist (aufschiebende oder auflösende Bedingung). Dann stellen Sie den Antrag – und erst danach beginnen die Arbeiten.
2. Steuerbonus für selbstgenutztes Wohneigentum (§ 35c EStG)
- 20 % der Kosten, verteilt über drei Jahre, direkt von der Steuerschuld abziehbar – höchstens 40.000 € je Objekt.
- Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein und von Ihnen selbst bewohnt werden.
- Es gelten dieselben Mindestanforderungen an den Uw-Wert der neuen Fenster.
- Kein Antrag vorab nötig – wir stellen Ihnen als ausführender Fachbetrieb die erforderliche Bescheinigung aus.
- Begünstigt sind Maßnahmen, die bis Ende 2029 abgeschlossen werden.
3. Hamburg: IFB-Förderung „Wärmeschutz im Gebäudebestand“
- Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) bezuschusst den Austausch alter Fenster gegen Wärmeschutzfenster mit 168 € je Quadratmeter Fensterfläche.
- Gefördert werden Wohngebäude, deren Baugenehmigung älter als 20 Jahre ist – vom Reihenhaus bis zur Eigentümergemeinschaft.
- Auch hier ist ein Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes einzubinden.
- Der Antrag muss vor Vertragsabschluss gestellt werden. Eine Kombination mit der BAFA-Förderung ist grundsätzlich möglich.
Alle Details finden Sie direkt bei der IFB Hamburg und beim BAFA. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig – Ihr Energieberater kennt den aktuellen Stand.
Unser Tipp: Sprechen Sie uns früh an, wenn Sie eine Förderung nutzen möchten. Wir planen die Fenster so, dass sie die technischen Anforderungen erfüllen, und liefern Ihrem Energieberater alle nötigen Angaben. Wer IFB und BAFA kombinieren möchte, stellt zuerst den IFB-Antrag – denn dort darf noch kein Vertrag geschlossen sein.
Gesetzliche Mindestanforderung
Wer in einem bestehenden Gebäude Fenster erneuert, muss nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) einen Uw-Wert von höchstens 1,3 W/(m²K) einhalten. Moderne Fenster mit Dreifachverglasung unterschreiten diesen Wert deutlich.